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  • 06.11.2017 · Nachricht · Einkommensteuer

    Die Kosten eines häuslichen Behandlungsraums einer Augenärztin sind nicht abziehbar

    | Kosten für einen für Notfälle eingerichteten Behandlungsraum im privaten Wohnhaus einer Ärztin unterliegen dem Abzugsverbot für ein häusliches Arbeitszimmer (FG Münster 14.7.17., 6 K 2606/15 F, Rev. BFG VIII R 11/17). |