· Nachricht · Einkommensteuer
Ertragsteuerliche Behandlung der Kindertagespflege
| Die Betreuung von Kindern in der Kindertagespflege kann sowohl als freiberuflich-erzieherische Tätigkeit ausgeübt werden als auch als nichtselbstständige Tätigkeit. Das BMF (6.4.23, IV C 6 - S 2246/19/10004 :004) geht in seinem Schreiben auf beide Einkunftsarten ein und auf die Besonderheiten der Einkünfteermittlung. |
Weiterführender Hinweis
- Ertragsteuerliche Behandlung der Kindertagespflege BMF (6.4.23, IV C 6 - S 2246/19/10004 :004)
Quelle: ID 49327373