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  • · Nachricht · Einkommensteuer

    Ertragsteuerliche Behandlung der Kindertagespflege

    | Die Betreuung von Kindern in der Kindertagespflege kann sowohl als freiberuflich-erzieherische Tätigkeit ausgeübt werden als auch als nichtselbstständige Tätigkeit. Das BMF (6.4.23, IV C 6 - S 2246/19/10004 :004) geht in seinem Schreiben auf beide Einkunftsarten ein und auf die Besonderheiten der Einkünfteermittlung. |

     

    Weiterführender Hinweis

    Quelle: ID 49327373