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Überlassung einer Wohnung an eine nahe Angehörige und die Befreiung des Familienwohnheims
| Der BFH (14.11.23, IX R 13/2) hat entschieden, dass die Überlassung einer Wohnung an die (Schwieger-)Mutter die Voraussetzungen des Befreiungstatbestands des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG nicht erfüllt. Dies bedeutet, dass eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken i. S. d. Befreiungstatbestands des § 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG nicht vorliegt, wenn die Nutzungsüberlassung an die (Schwieger-)Mutter des Steuerpflichtigen erfolgt. |
Das Urteil bekräftigt, dass gemäß § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG Gewinne aus Grundstücksverkäufen grundsätzlich als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig sind, wenn Erwerb und Verkauf der Immobilie binnen zehn Jahren stattfinden. Die gesetzlich vorgesehene Befreiung von der Steuer bei einer Selbstnutzung der Immobilie greift nur dann ein, wenn die Immobilie vom Steuerpflichtigen selbst oder einem unterhaltsberechtigten volljährigen Kind bewohnt wird. Keine Selbstnutzung liegt dagegen vor, wenn eine Wohnung an die (Schwieger-)Mutter überlassen wird.