12.11.2024 · Nachricht · Einkommensteuer
Verbrauch der Vergünstigung des § 34 Abs. 3 EStG auch ohne Antrag
| Die antragsgebundene Steuervergünstigung des § 34 Abs. 3 EStG, die der Steuerpflichtige nur einmal im Leben in Anspruch nehmen kann, ist auch dann verbraucht, wenn das FA die Vergünstigung zu Unrecht gewährt hat. Dies gilt selbst dann, wenn dies ohne Antrag des Steuerpflichtigen geschieht oder ein Betrag begünstigt besteuert wird, bei dem es sich tatsächlich nicht um einen Veräußerungsgewinn i. S. v. § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG handelt (FG Hamburg 12.6.24, 1 K 141/22, rkr.). |
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