· Fachbeitrag · Einkünftequalifikation
Abfärbung bei gewerblichen Beteiligungs-einkünften und abweichendem Wirtschaftsjahr
von RiFG Dr. Alexander Kratzsch, Bünde
| Beteiligt sich eine Personengesellschaft, die bislang keine gewerblichen Einkünfte erzielt (Obergesellschaft) an einer anderen Personengesellschaft mit gewerblichen Einkünften (Untergesellschaft), tritt die eigentlich stets nicht gewollte Abfärbewirkung ein. Bislang war jedoch unklar, in welchem Veranlagungszeitraum (VZ) die Abfärbewirkung eintritt, wenn die Untergesellschaft ein abweichendes Wirtschaftsjahr hat: bereits im Veranlagungszeitraum der Beteiligung oder erst im Veranlagungszeitraum der Gewinnzuweisung. Nun hat der BFH (26.6.14, IV R 5/11 ) diese Frage entschieden. |
1. Rechtliche Grundlagen
Eine Personengesellschaft erzielt grundsätzlich nur dann originäre gewerbliche Einkünfte, wenn ihre Gesellschafter in ihrer Verbundenheit als Personengesellschaft ein gewerbliches Unternehmen i.S. von § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG betreiben. Darüber hinaus gilt nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG die mit Einkünfteerzielungsabsicht unternommene Tätigkeit einer Personengesellschaft in vollem Umfang als Gewerbebetrieb, wenn die Gesellschaft
- Alternative 1: auch eine Tätigkeit i.S. des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG ausübt oder
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