Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Einkünftequalifizierung

    Infektion einer BAG durch Konzentration von Organisations-, Verwaltungs- und Management-Aufgaben in einem Mitunternehmer

    | Es entspricht nicht mehr dem Leitbild einer selbstständig ausgeübten Tätigkeit als Zahnarzt, wenn ein Mitunternehmer (hier: approbierter Zahnarzt) in einer zahnärztlichen Partnerschaftsgesellschaft ganz überwiegend nur noch Organisations-, Verwaltungs- und Management-Tätigkeiten erbringt und nur in geringem Umfang eigene zahnärztliche Beratungs- oder Behandlungsleistungen unmittelbar an Patienten erbringt. Seine Managementtätigkeit infiziert die Einkünfte der Partnerschaftsgesellschaft als gewerblich (FG Rheinland-Pfalz 16.9.21, 4 K 1270/19, Rev. BFH VIII R 4/22). |

     

    Die Umqualifizierung konnte auch nicht aus Verhältnismäßigkeitsgründen (BFH 27.8.14, VIII R 6/12; VIII R 16/11; VIII R 41/11) unterbleiben, da der Mitunternehmer mit eigenen freiberuflichen Umsätzen zu den Gesamt-Umsatzerlösen der Partnerschaftsgesellschaft nur 0,028% beigetragen, sein Vergütungsanteil aber nahezu 100% betragen hatte. Das FG weist weiter darauf hin, dass dem Urteil des BFH (4.8.20, VIII R 24/17 ‒ doppelstöckige Personengesellschaft) nicht zu entnehmen sei, dass bei einer einfachen Mitunternehmerschaft bereits jede minimale, eigenverantwortlich und leitend ausgeübte freiberufliche Leistung eines Mitunternehmers ausreiche, um insgesamt von einer unschädlichen Tätigkeit für die Mitunternehmerschaft auszugehen und die Umqualifizierung als gewerblich zu vermeiden.

    Quelle: ID 48118306

    Karrierechancen

    Zu TaxTalents