· Nachricht · Einkünftequalifkation
EDV-Berater ohne Hochschulabschluss als Ingenieur?
| Die Tätigkeit eines EDV-Beraters, der keinen (Fach-) Hochschulabschluss im Fach Informatik hat, ist nur dann als ingenieurähnlich und damit freiberuflich zu qualifizieren, wenn er nachweisen kann, dass er sich das Wissen eines Informatikers mit Bachelorabschluss in vergleichbarer Breite und Tiefe auf andere Weise im Wege der Fortbildung und/oder des Selbststudiums oder ggf. anhand eigener praktischer Arbeiten angeeignet hat ( FG Hamburg 14.7.15, 3 K 207/14, NZB BFH VIII B 80/15). |
Stehen diese Tatsachen nicht zur Überzeugung des Gerichts fest, hat es auf Antrag eine Wissensprüfung beim Steuerpflichtigen durchzuführen. Ergibt die Prüfung, dass er in elf von zwölf grundlegenden Modulen des Bachelorstudiengangs Informatik keine ausreichenden Kenntnisse besitzt, ist der Nachweis nicht geführt und kommt es auf die praktische Arbeit des Klägers nicht an.