· Nachricht · Einnahmen-Überschussrechnung
Abzug einer Kfz-Leasing-Sonderzahlung trotz anschließender Betriebsaufgabe
| Eine Kfz-Leasing-Sonderzahlung ist bei der Einnahmen-Überschussrechnung bei Zahlung als Betriebsausgabe abziehbar, wenn der Leasingvertrag nicht über mehr als fünf Jahre geht und das Fahrzeug betrieblich genutzt wird. Das gilt auch dann, wenn das Unternehmen im Folgejahr beendet wird und ein anderes Unternehmen den Leasingvertrag unentgeltlich übernimmt (FG Münster 24.3.22, 8 K 3880/19 G,F). |
Der Unternehmer hatte mehrere Leasingverträge für Fahrzeuge abgeschlossen und die Sonderzahlungen als Aufwand geltend gemacht. Dann aber schloss er im Folgejahr das Unternehmen. Die Verträge übernahm eine GmbH unentgeltlich, an der er zu 50 % beteiligt war. Das FA wollte nun den Abzug der Sonderzahlungen im aufgegebenen Betrieb rückgängig machen. Das FG aber hielt die Sonderzahlungen für betrieblich veranlasst. Eine Verteilung (§ 11 Abs. 2 S. 3 EStG) kam auch nicht infrage, da die Leasingverträge nicht länger als fünf Jahre liefen. Auch einen Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO verneinte das Gericht. Dieser hätte allenfalls vorgelegen, wenn bereits bei Abschluss des Leasingvertrags die unentgeltliche Übernahme der Leasingverträge durch die GmbH festgestanden hätte.