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  • 24.05.2013 · Fachbeitrag · Einnahmen-Überschussrechnung

    Schätzungsbefugnis bei Kassenberichten

    | Auch bei Steuerpflichtigen, die den Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln und kein Kassenbuch führen, müssen Vollständigkeit und Richtigkeit der Betriebseinnahmen überprüfbar sein. Dokumentieren sie die Betriebseinnahmen in Kassenberichten, darf das FA die Einnahmen schätzen, wenn sie wiederholt korrigiert wurden und in sich widersprüchlich sind (BFH 13.3.13, X B 16/12). |