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  • · Fachbeitrag · Einnahmen-Überschussrechnung

    Wechsel der Gewinnermittlungsart, um Teilwertabschreibung zu ermöglichen

    von RiFG Dr. Alexander Kratzsch, Bünde

    | Immer wieder gibt es Streit darüber, ob ein nachträglicher Wechsel der Gewinnermittlungsart zulässig ist. Derzeit liegen dem BFH zu dieser Frage zwei Entscheidungen zur Klärung vor. In einem Fall geht es darum, ob der Wechsel zur Bilanzierung möglich ist, um eine Teilwertabschreibung durchzuführen, die bei der Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) nicht zulässig ist. Im anderen Fall geht es um den Widerruf des Wechsels der Gewinnermittlungsart. |

    1. Grundsätze der Wahlrechtsausübung

    Liegen die allgemeinen Voraussetzungen (vgl. §§ 140, 141 AO) vor, steht das Wahlrecht zwischen beiden Gewinnermittlungsarten nicht-buchführungspflichtigen Steuerpflichtigen grundsätzlich unbefristet zu. Das Wahlrecht wird

     

    • in formaler Hinsicht allein durch die Bestandskraft der Steuerfestsetzung bzw. Feststellung begrenzt;