Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Erstausbildung

    Rettungshelferkurs während des Zivildienstes ist keine Erstausbildung

    | Eine im Rahmen des Zivildienstes absolvierte Ausbildung zum Rettungshelfer ist keine erstmalige Berufsausbildung, und zwar auch nicht nach den bis 2014 geltenden Grundsätzen (FG Düsseldorf 24.9.20, 14 K 3796/13 E, F; Rev. BFH VI R 41/20 ). |

     

    Die Ausbildung zum Rettungshelfer erfüllt nicht die Anforderungen an eine Berufsausbildung i. S. d. § 9 Abs. 6 EStG. Eine nur wenige Wochen dauernde Unterrichtung könne ‒ so das FG ‒ keine Erstausbildung sein. Es habe sich um eine kurze Einweisungszeit gehandelt. Zivildienstleistende seien regelmäßig zum Rettungshelfer ausgebildet worden, um im Rettungsdienst oder Krankentransport eingesetzt werden zu können. Sie seien zumeist als Fahrer des Rettungs- oder Krankenwagens sowie als Assistenten der höher qualifizierten Rettungssanitäter tätig geworden.

    Quelle: ID 47107157