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  • · Fachbeitrag · FG-Rechtsprechung

    Ausgewählte Entscheidungen für Freiberufler

    von RiFG Prof. Dr. Volker Kreft, Dipl.-Finanzwirt, Bielefeld

    | Aus den vielen der in den letzten Monaten veröffentlichten FG-Entscheidungen wurden die mit hohem Praxisbezug zusammengestellt und kurz kommentiert. Da die Rechtsentwicklung häufig wegen ausstehender Revisions -, Verfassungsgerichts - oder EuGH-Entscheidungen noch nicht abgeschlossen ist, sollten die einzelnen Sachverhalte weiter im Auge behalten werden. |

    1. Heileurythmie als umsatzsteuerfreie Tätigkeit

    Umsätze von Heileurythmisten sind nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG steuerfrei, wenn der Leistungserbringer Mitglied des Bundesverbands für Heileurythmie ist und der Bundesverband mit den Krankenkassen Verträge zur Integrierten Versorgung mit anthroposophischer Medizin auf Grundlage des § 140a SGB V abgeschlossen hat (FG Niedersachsen 23.10.14, 5 K 329/13, Rev. BFH XI R 3/15).

     

    PRAXISHINWEIS | Da das FG Niedersachsen den Nachweis der beruflichen Qualifikation durch die Verbandsmitgliedschaft als erbracht ansah, gewährte es die Umsatzsteuerbefreiung auch in den Fällen, in denen die Erstattung der Leistungen durch die Krankenkassen daran gescheitert war, dass diese mit dem Bundesverband (noch) keine entsprechenden IV-Verträge abgeschlossen hatten.