· Fachbeitrag · FG-Rechtsprechung kompakt
Wichtige anhängige Entscheidungen für Freiberufler
von RiFG Prof. Dr. Volker Kreft, Bielefeld
| In diesem Beitrag haben wir wieder die für die Praxis bedeutsamsten Entscheidungen der Finanzgerichte der letzten Monate zusammengestellt und kurz kommentiert. Da die Rechtsentwicklung häufig aufgrund ausstehender Revisions-, Verfassungsgerichts- oder EuGH-Entscheidungen noch nicht abgeschlossen ist, sollten die einzelnen Problematiken weiter im Auge behalten werden. |
1. Arbeitgeberbeiträge zu einer Zusatzkrankenversicherung
Die Leistungen des Arbeitgebers zu einer Zusatzkrankenversicherung sind grundsätzlich als Arbeitslohn zu behandeln. Da es sich bei den Leistungen des Arbeitgebers aber um Sachbezüge handelt, bleiben sie bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit außer Ansatz, wenn die Freigrenze nach § 8 Abs. 2 S. 11 EStG in Höhe von 44 EUR pro Monat nicht überschritten ist (FG Sachsen 16.3.16, 2 K 192/16; Rev. eingelegt, Rev. BFH VI R 13/16).
Aktuell hatte sich der BFH bereits in mehreren Fällen mit dem Problem auseinandergesetzt, ob die Übernahme von Versicherungen durch den Arbeitgeber zu Arbeitslohn führt. Danach führt die eigene Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GmbH nach § 59j BRAO nicht zu Lohn bei den angestellten Anwälten. Die Rechtsanwalts-GmbH wendet dadurch weder Geld noch einen geldwerten Vorteil in Form des Versicherungsschutzes auf (BFH 19.11.15, VI R 74/14, BStBl. II 16, 303).
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