· Fachbeitrag · Gesellschaftsrecht
Nachschussforderung einer GbR in Liquidation
von RA Jonas Kaufhold, Münster, www.kanzlei-am-aerztehaus.de
| Der BGH (27.10.20, II ZR 150/19, Urteil) hat die bislang von der Rechtsprechung offengelassene und in der Literatur umstrittene Frage beantwortet, ob eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die keine Publikumsgesellschaft ist, im Rahmen ihrer Abwicklung (Liquidation) zum Zweck des Ausgleichs unter ihren Gesellschaftern Nachschüsse nach § 735 BGB einfordern kann. |
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Reicht das Gesellschaftsvermögen zur Berichtigung der gemeinschaftlichen Schulden und zur Rückerstattung der Einlagen nicht aus, so haben die Gesellschafter für den Fehlbetrag nach dem Verhältnis aufzukommen, nach welchem sie den Verlust zu tragen haben. Kann von einem Gesellschafter der auf ihn entfallende Beitrag nicht erlangt werden, so haben die übrigen Gesellschafter den Ausfall nach dem gleichen Verhältnis zu tragen. |
Sachverhalt
Die klagende GbR befand sich in Liquidation. Sie war durch zwei Gesellschafter errichtet worden. Liquidatorin war eine als dritte Gesellschafterin in die GbR aufgenommene, aber nicht an deren Kapital beteiligte GmbH.
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