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  • · Fachbeitrag · Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

    Werbeabgaben in Apotheken für rezeptpflichtige Medikamente

    | Es ist wettbewerbsrechtlich nicht zulässig, wenn Apotheken ihren Kunden beim Erwerb von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln geringwertige Werbegaben wie einen Brötchen-Gutschein oder einen Ein-Euro-Gutschein gewähren (BGH 6.6.19, I ZR 206/17 und I ZR 60/18). |

     

    Nach den Entscheidungen des BGH ist die Zugabe sowohl eines Brötchen-Gutscheins als auch eines Ein-Euro-Gutscheins beim Erwerb eines verschreibungspflichtigen Medikaments wettbewerbswidrig, weil beide Werbegaben gegen die geltenden Preisbindungsvorschriften verstoßen (§§ 3, 3a UWG i. V. mit § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 HWG, § 78 Abs. 2 S. 2 und 3, Abs. 3 S. 1 AMG).

    Quelle: ID 45966122