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  • · Fachbeitrag · Gesetzgebung

    Das COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz sieht finanzielle Mittel für Kliniken, Praxen und Pflegeeinrichtungen vor

    | Das am 27.3.20 vom Bundesrat angenommene Gesetz enthält Maßnahmen, um die Finanzierung der Krankenhäuser sicherzustellen und dafür zu sorgen, dass sie liquide bleiben. Niedergelassene Ärzte können mit Ausgleichszahlungen rechnen, wenn sich infolge der Covid-19-Pandemie Honorareinbußen ergeben. Das Gesetz enthält ebenso Regelungen, um die pflegerische Versorgung sicherzustellen und das Infektionsrisiko der Pflegebedürftigen und aller in der Pflege tätigen Beschäftigten herabzusetzen. Die durch die Pandemie bedingten finanziellen Mehrausgaben oder Mindereinnahmen sollen über die Pflegeversicherung erstattet werden. |

     

    Die finanziellen Hilfen des „COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetzes“ orientieren sich am Honorarrückgang und am Fallzahlrückgang. Daher ist ein Vorher-Nachher-Vergleich der Quartale sinnvoll.

     

    Zusätzlich gibt es Finanzierungshilfen in den einzelnen Bundesländern. Die Voraussetzungen und der Umfang sind jedoch je nach Bundesland unterschiedlich. Um Einbußen zeitnah nachzuweisen, empfiehlt es sich, nicht auf die KV-Abrechnungen zu warten, sondern die Einbußen selbst anhand von Patientenzahlen und Abrechnungsvolumina zusammenzustellen.

    Quelle: ID 46490976