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Eckpunkte zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG)
| Für das Jahr 23 wird ein voraussichtliches Defizit in Höhe von 17 Milliarden EUR prognostiziert. Die finanziellen Lasten zur Schließung der Lücke sollen auf die Krankenkassen, den Bund, die Leistungserbringer und die Beitragszahlenden verteilt werden. Mit dem im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmenpaket soll ein starker Anstieg der Zusatzbeitragssätze im kommenden Jahr verhindert werden. Zu den Maßnahmen zählen u. a. die Abschaffung der extrabudgetären Vergütung von vertragsärztlichen Leistungen gegenüber sogenannten „Neupatienten“ für Vertragsärzte und die Begrenzung des Honorarzuwachses für Zahnärzte. |
Weiterführender Hinweis
- Bundesgesundheitsministerium (Pressemitteilung 27.7.22)
Quelle: ID 48587110