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Inflationsausgleich für berufliche und ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer
| Berufliche und ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer sollen eine Sonderzahlung erhalten, um inflationsbedingte finanzielle Mehrbelastung aufzufangen. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz vor. Der Gesetzentwurf sieht daneben eine Änderung des Betreuungsorganisationsgesetzes vor, um ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer bei der Prüfung ihrer persönlichen Eignung und Zuverlässigkeit zu entlasten. |
Die Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für berufliche Betreuerinnen und Betreuer soll monatsweise und pro geführte Betreuung ausgezahlt werden und auf den Zeitraum Anfang 2024 bis Ende 2025 begrenzt sein. Sie soll zusammen mit der quartalsweisen Vergütungsfestsetzung beim zuständigen Betreuungsgericht geltend gemacht werden und beträgt 7,50 EUR pro Monat und pro geführter Betreuung. Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer sollen ebenfalls eine Inflationsausgleichs-Sonderzahlung erhalten - und zwar in Höhe von 24 EUR pro Jahr und pro geführter Betreuung.
Mit einer Änderung des § 21 des Betreuungsorganisationsgesetzes (BtOG) kann die zuständige Behörde die Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis nun ausdrücklich auch selbst einholen. Potenzielle ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer werden so in Vorbereitung ihres ehrenamtlichen Engagements von bürokratischen Hürden entlastet.