· Fachbeitrag · Gesetzgebung
TSVG in Kraft: Das kommt auf Therapeuten zu
von RA Ralph Jürgen Bährle, Bährle & Partner, Nothweiler, baehrle-partner.de
| Das im Mai 2019 in Kraft getretene Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) soll für eine schnellere Vergabe von Arztterminen an gesetzlich versicherte Patienten sorgen und die Leistungen der Krankenkassen sowie die medizinische Versorgung (insbesondere in ländlich geprägten Regionen) verbessern. Auch für Physiotherapeuten bringt das TSVG umfassende Änderungen. Der folgende Beitrag fasst diese Änderungen zusammen. |
1. Aufhebung der Bindung an Grundlohnsumme
Die Honorarentwicklung wird dauerhaft von der Grundlohnsumme abgekoppelt. Somit sind grundsätzlich stärkere Honorarsteigerungen möglich als bisher. Nach den Vorstellungen des Bundesgesundheitsministeriums sollen die Vertragspartner (GKV-Spitzenverband und Berufsverbände) auf Bundesebene bei künftigen Preisverhandlungen folgende Parameter berücksichtigen:
- Wachsender Bedarf an einer wohnortnahen Versorgung mit Heilmitteln
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PFB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig