23.05.2014 · Fachbeitrag · Gesetzliche Rentenversicherung
Keine Befreiung für abhängig beschäftigte Syndikusanwälte
| Abhängig beschäftigte Rechtsanwälte sind nicht gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zu befreien (BSG 3.4.14, B 5 RE 13/14 R, B 5 RE 9/14 R, B 5 RE 3/14 R). |
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