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Gewerbesteuerbefreiung für Leistungen zur „Erweiterten Ambulanten Physiotherapie“
| Leistungen einer Einrichtung zur ambulanten Rehabilitation zur „Erweiterten Ambulanten Physiotherapie“ (EAP) sind von der Gewerbesteuer nach § 3 Nr. 20 Buchst. e GewStG befreit (FG Düsseldorf 18.8.23, 3 K 2043/19 G). |
Die Klägerin betreibt eine Einrichtung zur ambulanten Rehabilitation. Die Behandlungskosten der in dieser Einrichtung in den Streitjahren erbrachten EAP-Leistungen wurden in mehr als 40 % der Fälle von Trägern der gesetzlichen Sozialversicherung getragen. Die auf die EAP-Leistungen entfallenden Gewinn- bzw. Verlustanteile waren hiernach gewerbesteuerbefreit und auszugrenzen. Die auf andere Leistungen der Einrichtung entfallenden Ergebnisanteile unterlagen demgegenüber der Gewerbesteuer.
Die EAP ist eine von der gesetzlichen Unfallversicherung aufgrund der Ergebnisse der Rehabilitation von Leistungssportlern entwickelte ambulante Therapieform. Dabei wird wohnortnah eine intensivierte physiotherapeutische Behandlung durch ein muskuläres Aufbautraining unterstützt.