01.06.2018 · Nachricht · Gewinnermittlung
Für regelmäßig wiederkehrende Ausgaben gelten 12 Tage
| USt-Vorauszahlungen sind regelmäßig wiederkehrende Ausgaben. Sind sie kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres angefallen, zu dem sie wirtschaftlich gehören, gelten sie als in diesem Kalenderjahr abgeflossen (§ 11 Abs. 1 S. 1 Abs. 2. S. 2 EStG). Sollen sie einem anderen als dem Zahlungsjahr zugeordnet werden, müssen sie innerhalb der „kurzen Zeit“ nach Beendigung des Kalenderjahres fällig geworden sein. Als kurze Zeit ist ein Zeitraum von 12 (statt 10) Tagen anzunehmen (FG München 7.3.18, 13 K 1029/16, Gerichtsbescheid, Rev. BFH VIII R 10/18). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PFB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,90 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig