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  • 07.08.2020 · Nachricht · Gewinnermittlung

    Kann die Büroetage eines mehrgeschossigen Hauses ein häusliches Arbeitszimmer sein?

    | Eine im Dachgeschoss eines mehrgeschossigen Wohnhauses gelegene Bürofläche kann ein häusliches Arbeitszimmer sein, wenn eine räumliche Wohneinheit mit den Privatwohnungen der Gesellschafter/Miteigentümer in den darunter liegenden Etagen besteht. Eine Unterbrechung der häuslichen Sphäre ist nicht durch das von den beiden Gesellschaftern ebenfalls zu betretende gemeinsame Treppenhaus gegeben, wenn das Treppenhaus lediglich von den Gesellschaftern bzw. deren Haushaltsangehörigen, nicht aber von fremden Dritten oder der Allgemeinheit mitbenutzt wird. Zwischen den Gesellschaftern besteht kein Verhältnis wie unter fremden Dritten (FG Berlin-Brandenburg 19.5.20, 4 V 4016/20). |