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Steuerliche Erstinformationen für Influencer/innen
| Der Steuerguide des FinMin Baden-Württemberg gibt einen Überblick darüber, welche Steuerarten für Influencer/innen infrage kommen können und ob Betroffene ihre Tätigkeit beim FA anzeigen müssen. Wem das zu wenig ist, der kann auch noch den zielgruppengerecht layouteten FAQ-Katalog des Bayerischen Landesamts für Steuern „Ich bin Influencer ‒ Muss ich Steuern zahlen?“ durchforsten. |
Weiterführende Hinweise
- Steuerguide für Influencer (FinMin Baden-Württemberg)
- FAQ-Katalog Influencer (Bayerisches Landesamt für Steuern)
Quelle: ID 48545124