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  • · Nachricht · Internet/Influencer

    Steuerliche Erstinformationen für Influencer/innen

    | Der Steuerguide des FinMin Baden-Württemberg gibt einen Überblick darüber, welche Steuerarten für Influencer/innen infrage kommen können und ob Betroffene ihre Tätigkeit beim FA anzeigen müssen. Wem das zu wenig ist, der kann auch noch den zielgruppengerecht layouteten FAQ-Katalog des Bayerischen Landesamts für Steuern „Ich bin Influencer ‒ Muss ich Steuern zahlen?“ durchforsten. |

     

    Weiterführende Hinweise

    Quelle: ID 48545124