15.03.2016 · Fachbeitrag · Investitionsabzugsbetrag
Bei wesentlicher Betriebserweiterung werden keine erhöhten Anforderungen an den Nachweis der Investitionsabsicht gestellt
| Eine wesentliche Betriebserweiterung ist nicht einer Betriebsgründung gleichzusetzen, bei der erhöhte Anforderungen an den Nachweis der Investitionsabsicht gestellt werden (FG Rheinland-Pfalz 20.8.15, 4 K 1297/14, Rev. zugelassen). |
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