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  • · Nachricht · Investitionsabzugsbetrag

    Kein Investitionsabzugsbetrag (IAB) zugunsten des Erwerbers eines Anteils an einer Personengesellschaft

    | Für den beabsichtigten Erwerb eines Anteils an einer Personengesellschaft, in deren Gesamthandsvermögen sich Photovoltaikanlagen befinden, kann kein IAB gebildet werden (BFH 7.12.23, IV R 11/21, Beschluss). |

     

    Im Sachverhalt dieser Entscheidung ging es darum, dass ein Steuerpflichtiger beabsichtigte, einen Anteil an einer Personengesellschaft zu erwerben, die Photovoltaikanlagen in ihrem Gesamthandsvermögen hatte. Der Steuerpflichtige wollte für diesen geplanten Erwerb einen IAB geltend machen. Dies wurde jedoch vom Gericht abgelehnt. Der BFH hat diese Entscheidung getroffen, weil nach seiner Auffassung die geplante Anschaffung des Gesellschaftsanteils nicht als begünstigtes Wirtschaftsgut i. S. d.§ 7g Abs. 1 EStG anzusehen sei. Der Anteil an einer Personengesellschaft ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH kein Wirtschaftsgut, sondern verkörpert nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO die quotale Berechtigung des Gesellschafters an den zum Gesamthandsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern.

    Quelle: ID 49911207