· Nachricht · Januar 2022
Ausgewählte Online-Nachrichten auf einen Blick
| Zwischen den Erscheinungsterminen der gedruckten Ausgabe von PFB Praxis Freiberufler-Beratung halten wir Sie regelmäßig online auf dem Laufenden. Hier ist ‒ jeweils nur kurz angerissen ‒ eine Auswahl der interessantesten Meldungen. Alle Online-Nachrichten finden Sie im Volltext unter dem Veröffentlichungsdatum auf iww.de/pfb . |
- Umsatzsteuer ‒ Umsatzsteuerbefreiung gilt auch für von einer GmbH erbrachte Intensivpflegeleistungen: Intensivpflegeleistungen, die eine GmbH durch ihren Gesellschafter-Geschäftsführer, einem examinierten Kranken- und Intensivpfleger, in Krankenhäusern ihrer Auftraggeberin ausführt, sind nach § 4 Nr. 14 Buchst. a S. 1 UStG von der Umsatzsteuer befreite Heilbehandlungsleistungen (BFH 21.4.21, XI R 12/19, Nachricht vom 10.12.21).
- Gewerbesteuer ‒ Keine Gewerbesteuerbefreiung für Behandlungsleistungen von Psychotherapeuten in praktischer Ausbildung: Die in der praktischen Ausbildung von psychologischen Psychotherapeuten gegenüber Krankenkassen erbrachten Behandlungsleistungen dienen nicht unmittelbar i. S. von § 3 Nr. 13 GewStG 2002 i. V. m. § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG dem Schul- und Bildungszweck der Ausbildung der angehenden Therapeuten. Entsprechendes gilt für § 3 Nr. 13 GewStG i. d. F. des JStG 2019 (BFH 26.5.21, V R 25/20, Nachricht vom 10.12.21).
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