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  • · Nachricht · Künstlerbesteuerung

    OFD Karlsruhe legt Schreiben zu den Gründzügen der Besteuerung von Musikern und Sängern vor

    | Musiker und Sänger unterliegen mit ihren Einkünften der Einkommensteuer. Mit ihren Umsätzen unterliegen sie grundsätzlich auch der Umsatzsteuer, sofern sie nicht als Kleinunternehmer gelten und soweit keine Steuerbefrei-ung in Betracht kommt. Was Künstler mit Wohnsitz in Deutschland steuerlich im Wesentlichen zu beachten haben, hat die Oberfinanzdirektion Karlsruhe in einem umfassenden Schreiben veröffentlicht (OFD St 1-S 2045-1 ‒ St 117, Stand 8.5.24). |

     

    Unter anderem werden folgende Punkte behandelt:

    • Erster Kontakt mit dem Finanzamt
    • Aufzeichnungspflichten
    • Abgrenzung zwischen nichtselbstständiger und selbstständiger Tätigkeit
    • Differenzierung zwischen Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit und Einkünften aus Gewerbebetrieb
    • Gewinnermittlung
    • Abzugsfähige Kosten
    • Investitionsabzugsbetrag
    • Umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung
    • Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer
    • Steuerbefreiungen
    • Steuersätze
    • Ausstellen einer Rechnung (Rechnung in Form einer Gutschrift, Pflichtangaben in der Rechnung, Rechnungen über Kleinbeträge, elektronische Rechnung)
    • Umsatzsteuer-Voranmeldung und Umsatzsteuererklärung

     

    Weiterführender Hinweis

    Quelle: ID 50186553