· Nachricht · Künstlerbesteuerung
OFD Karlsruhe legt Schreiben zu den Gründzügen der Besteuerung von Musikern und Sängern vor
| Musiker und Sänger unterliegen mit ihren Einkünften der Einkommensteuer. Mit ihren Umsätzen unterliegen sie grundsätzlich auch der Umsatzsteuer, sofern sie nicht als Kleinunternehmer gelten und soweit keine Steuerbefrei-ung in Betracht kommt. Was Künstler mit Wohnsitz in Deutschland steuerlich im Wesentlichen zu beachten haben, hat die Oberfinanzdirektion Karlsruhe in einem umfassenden Schreiben veröffentlicht (OFD St 1-S 2045-1 ‒ St 117, Stand 8.5.24). |
Unter anderem werden folgende Punkte behandelt:
- Erster Kontakt mit dem Finanzamt
- Aufzeichnungspflichten
- Abgrenzung zwischen nichtselbstständiger und selbstständiger Tätigkeit
- Differenzierung zwischen Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit und Einkünften aus Gewerbebetrieb
- Gewinnermittlung
- Abzugsfähige Kosten
- Investitionsabzugsbetrag
- Umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung
- Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer
- Steuerbefreiungen
- Steuersätze
- Ausstellen einer Rechnung (Rechnung in Form einer Gutschrift, Pflichtangaben in der Rechnung, Rechnungen über Kleinbeträge, elektronische Rechnung)
- Umsatzsteuer-Voranmeldung und Umsatzsteuererklärung
Weiterführender Hinweis
- Das Schreiben der OFD Karlsruhe können Sie hier abrufen: Grundzüge der Besteuerung von Musikern und Sängern (PDF)
Quelle: ID 50186553