· Nachricht · Künstlersozialabgabe
Einbeziehung des GF-Gehalts einer Werbeagentur in die Künstlersozialabgabe
| Nur wenn die Tätigkeit dem Gesamtbild nach künstlerischer/publizistischer Natur ist, darf das Gehalt der Geschäftsführung einer Ein-Personen-GmbH in die Bemessung der Künstlersozialabgabe einbezogen werden (SG Stuttgart 4.3.21, S 4 KR 2996/17, rkr.). |
Hier sollte das Geschäftsführer-Gehalt des Alleingesellschafters einer Werbeagentur in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden, weil pauschal vom Unternehmensgegenstand auf die Tätigkeit des Gesellschafter-Geschäftsführers geschlossen wurde. Das aber sei, so das SG, nicht zulässig: Auch bei GmbH-Geschäftsführern komme es auf die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit an.
Quelle: ID 47620570