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  • · Nachricht · Künstlersozialversicherung

    2014 steigt der Satz auf 5,2 %

    | Seit 1983 stehen selbstständige Künstler und Publizisten mit der Künstlersozialversicherung unter dem Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung. Ähnlich wie Arbeitnehmer müssen sie nur etwa die Hälfte der Beiträge selbst tragen. Die andere Hälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 %) und eine Abgabe der Unternehmen (30 %) finanziert. |

     

    Dafür müssen die Unternehmen bis zum 31.3 des Folgejahres die Entgelte melden, die Künstlern und Publizisten gezahlt wurden. Die Künstlersozialkasse ermittelt die Höhe der Abgabe und legt auch Vorauszahlungen fest. Zum 1.1.14 steigt nun der Beitragssatz auf 5,2% (vormals 4,1% [2013], davor 3,9% [2013]).

     

    Aufgrund der deutlichen Beitragserhöhung wird gemutmaßt, dass die Künstlersozialkasse in finanziellen Schwierigkeiten sein könnte. Es ist wohl damit zu rechnen, dass Unternehmen - gerade aus Kreativbranchen - künftig stärker geprüft werden.

     

    Weiterführende Hinweise

    Quelle: ID 42352002