· Fachbeitrag · Mai 2015
Ausgewählte Online-Nachrichten auf einen Blick
| Zwischen den Erscheinungsterminen der gedruckten Ausgabe von Praxis Freiberufler-Beratung halten wir Sie regelmäßig online auf dem Laufenden. Hier ist - jeweils nur kurz angerissen - eine Auswahl der interessantesten Meldungen. Alle Online-Nachrichten finden Sie im Volltext unter dem Veröffentlichungsdatum auf pfb.iww.de . |
- Umsatzsteuer - Personalgestellung von Pflegefachkräften ist nicht umsatzsteuerbefreit: Weder staatlich geprüfte Pflegekräfte, die ihre Leistungen unmittelbar gegenüber Pflegebedürftigen erbringen, noch ein Zeitarbeitsunternehmen, das solche Pflegekräfte Einrichtungen, die als Einrichtungen mit sozialem Charakter anerkannt sind, zur Verfügung stellt, fallen unter den Begriff „als Einrichtungen mit sozialem Charakter anerkannte Einrichtungen“. Sie können sich nicht auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. g der Richtlinie 2006/112/EG berufen (EuGH 12.3.15, Rs. C-594/13, Nachricht vom 9.4.15).
- Einkünftequalifikation - Freiberufliche Einkünfte beim Betrieb einer Kindertagesstätte: Die Gruppenerziehung von Kindern im Vorschulalter in einer Kindertagesstätte ist eine erzieherische Tätigkeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG. Die weiteren Leistungen wie die Beaufsichtigung und Verköstigung der Kinder sind lediglich notwendige Hilfstätigkeiten. Die Erziehung gibt der Gesamtheit der Leistungen das Gepräge. Der Inhaber einer Kindertagesstätte wird trotz der Beschäftigung fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte eigenverantwortlich i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG tätig (FG Hamburg 20.1.15, 3 K 157/14, rkr.; Nachricht vom 1.4.15).
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