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  • 30.07.2021 · Nachricht · Minijob

    Gelegentliches Überschreiten der Minijob-Grenze

    | Eine geringfügige Beschäftigung (Minijob) liegt vor, wenn der Arbeitslohn 450 EUR im Monat (= „regelmäßiger“ Bruttoverdienst) nicht überschreitet. Das entspricht 5.400 EUR in zwölf Monaten. Maßgebend ist eine Durchschnittsbetrachtung für den Zeitraum von zwölf Monaten, wobei die Verdienstgrenze der 450 EUR nur gelegentlich und nicht vorhersehbar überschritten werden darf. |