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Ergebnisse der Honorarverhandlungen 2014
| Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben sich darauf geeinigt, dass die Gesamtvergütung wird um einen Betrag zwischen 590 und 800 Mio EUR steigen wird. |
Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben den gesetzlichen Auftrag, jährlich über die Morbiditätsentwicklung (die Krankenkassen müssen das Morbiditätsrisiko tragen) sowie die Anpassung des Orientierungspunktwertes zu verhandeln. Die Ende September im Erweiterten Bewertungsausschuss erzielte Einigung weist für 2014 folgende Ergebnisse auf: Die Gesamtvergütung wird um einen Betrag zwischen 590 und 800 Mio EUR steigen (eine knappe Steigerung um 3%).
Dieser Betrag wird sich wie folgt zusammensetzen:
- Ca. 360 Mio EUR (ca. + 1,3%) für die Anhebung des Orientierungspunktwertes (in 2014 wird dieser dann 10,13 ct betragen). Dieser gilt innerhalb und außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung als auch für die regional besonders förderungswürdigen Leistungen.
- Ca. 300 Mio EUR (ca. + 1,4%) für die Veränderungsrate der Morbidität im Bundesdurchschnitt.
- Ca. 90 Mio EUR (ca. 0,41%) für den veränderten Demographiefaktor im Bundesdurchschnitt.
- 140 Mio EUR stellen die Krankenkassen für die Förderung von Leistungen der Grundversorgung zur Verfügung (davon werden 70 Millionen Euro in die haus- und fachärztliche Versorgung fließen).
Die Veränderungsraten für die Morbidität und die Demographie stellen eine Empfehlung des Bewertungsausschusses auf Bundesebene dar - sie sind Grundlage für die regionalen Ver-handlungen der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen