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  • · Nachricht · Nießbrauchsablösung

    Ablösung eines Nießbrauchs an Gesellschaftsanteilen ohne wirtschaftliches Eigentum nicht steuerbar

    | Der BFH (20.9.24, IX R 5/24) hat entschieden, dass die entgeltliche Ablösung eines Nießbrauchs an GmbH-Anteilen für den Nießbrauchsberechtigten steuerfrei bleibt, wenn dieser nicht als wirtschaftlicher Eigentümer der Anteile gilt. Diese Entscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf die steuerliche Planung im Bereich der Unternehmensnachfolge. |

     

    2012 hatte die Klägerin ihrem Sohn im Wege der vorweggenommenen Erbfolge Geschäftsanteile an einer GmbH unentgeltlich übertragen und sich den Nießbrauch vorbehalten. Sechs Jahre später veräußerte der Sohn die Geschäftsanteile an die Mitgesellschafter, mit der Mutter hatte er gegen eine Ablöse den Verzicht auf den Nießbrauch vereinbart. Die Ablöse floss der Mutter direkt von den Erwerbern der Gesellschaftsanteile zu. Das FA bewertete den Vorgang als Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen nach § 17 EStG und erließ einen entsprechenden Steuerbescheid.

     

    Der BFH gab jedoch der Klägerin Recht. Wenn der Nießbrauchsberechtigte nicht als wirtschaftlicher Eigentümer betrachtet wird, führt die Ablösung des Nießbrauchs weder zu Einkünften aus Kapitalvermögen noch zu einem steuerbaren Tatbestand nach § 17 EStG.

    Quelle: ID 50252957