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Korruptionsbekämpfung im Gesundheitswesen - Was künftig noch geht und was nicht!
| Anfang 2016 wird das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen in Kraft treten. Weil die geltenden Korruptionstatbestände des Strafgesetzbuchs für Vertragsärzte laut BGH nicht anwendbar sind, musste der Gesetzgeber handeln. In diesem Seminar erfahren Sie, was sie als Berater von Heilbruflern tun können und müssen. |
In diesem Online-Seminar für (Zahn-)Ärzte und deren Berater, gibt Ihnen der Referent, Dr. Jens-Peter Damas, einen Überblick über die betroffenen Gestaltungen und die mit der Bekämpfung der Korruption beauftragten Strukturen. Er zeigt Ihnen, wo die nicht immer deutlich erkennbare Grenzlinie zwischen erlaubter Kooperation und verbotener Vorteilsnahme/-gewährung verläuft und dabei folgende Fragen beantworten:
- Warum ist das Thema für Heilberufler und deren Berater wichtig?
- Was will der Gesetzgeber mit den neuen Straftatbestände § 299a, und § 299b StGB erreichen?
- Welche Gestaltungen sind erlaubt, welche nicht?
- Welche Besonderheiten gelten für Gesundheitsfachberufe?
- Welche Stellen sind für die Korruptionsbekämpfung verantwortlich und wie läuft der Informationsaustausch zwischen ihnen?
- Wie hoch ist das Beihilfe-Risiko für den Berater?
- Was tun, wenn die Staatsanwaltschaft klingelt?
Die Seminarinhalte werden tagesaktuell an die neuesten Entwicklungen angepasst!
ZUR BUCHUNG | Das Online-Seminar findet am 18.12.15 in der Zeit von 10:00 bis 12.00 Uhr statt. Zur Buchung gelangen Sie über diesen Link |