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  • · Nachricht · Praxisgemeinschaft

    Kein Schadensersatz für entgangene Umsätze trotz vorzeitiger Kündigung

    | Das LG Konstanz (19.12.12, 2 O 375/12) hat die Klage einer Zahnärztin zurückgewiesen, mit der sie von ihrer Kollegin Schadensersatz für entgangene Umsätze einfordern wollte, weil die Kollegin aus dem Praxisgemeinschaftsvertrag ausgestiegen war, ohne die Kündigungsfrist einzuhalten. |

     

    Grund hierfür war ein unvollständiger Praxisgemeinschaftsvertrag. Er regelte weder, in welchem Umfang die beiden Zahnärztinnen ihre Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen hatten, noch wie Fehlzeiten auszugleichen waren.

     

    Weiterführender Hinweis

    Quelle: ID 42373856