· Nachricht · Praxisgemeinschaft
Kein Schadensersatz für entgangene Umsätze trotz vorzeitiger Kündigung
| Das LG Konstanz (19.12.12, 2 O 375/12) hat die Klage einer Zahnärztin zurückgewiesen, mit der sie von ihrer Kollegin Schadensersatz für entgangene Umsätze einfordern wollte, weil die Kollegin aus dem Praxisgemeinschaftsvertrag ausgestiegen war, ohne die Kündigungsfrist einzuhalten. |
Grund hierfür war ein unvollständiger Praxisgemeinschaftsvertrag. Er regelte weder, in welchem Umfang die beiden Zahnärztinnen ihre Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen hatten, noch wie Fehlzeiten auszugleichen waren.
Weiterführender Hinweis
- Praxisgemeinschaftsvertrag fehlerhaft - kein Schadensersatz vom vertragsuntreuen Kollegen (Kommentierung von RA FAMedR Christmann: http://www.christmann-law.de/neuigkeiten-mainmenu-66/380-praxisgemeinschaftsvertrag-fehlerhaft-kein-schadensersatz-vom-vertragsuntreuen-kollegen-lg-konstanz-19-12-12.html)
Quelle: ID 42373856