· Fachbeitrag · Praxisverkauf
Der Vertrag über den isolierten Verkauf eines Patientenstamms ist nichtig
von RA Dr. Jens-Peter Damas, FAfStR, Partner bei Wilde & Partner, Bergisch-Gladbach
| Der BGH (9.11.21, VIII ZR 362/19, Beschluss) hatte über den isolierten Verkauf eines Patientenstamms im Rahmen einer Praxisaufgabe zu entscheiden. Das Gericht ist der Auffassung, dass der Patientenstamm einer (Zahnarzt-)Praxis kein veräußerungsfähiges Wirtschaftsgut ist. Vielmehr fällt der Kaufvertrag über eine Patientenkartei unter den Tatbestand der verbotenen Zuweisung gegen Entgelt und ist daher nichtig. |
1. Sachverhalt
Die Zahnärztin, die ihre Praxis aufgeben wollte, verpflichtete sich laut Vertrag zu folgenden Leistungen gegenüber dem Übernehmer:
- Übergabe der Patientenkartei und sämtlicher Patientenunterlagen gegen einen Kaufpreis von 120.000 EUR, soweit Einwilligungen der Patienten vorlagen,
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