· Fachbeitrag · Private Veräußerungsgeschäfte
Gewinne auf volljährige Kinder übertragen und Steuern sparen
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de
| Verkaufen Freiberufler innerhalb der Spekulationsfrist des § 23 EStG Immobilien, unterliegt der realisierte Gewinn dem individuellen (und meist hohen) Steuersatz. Interessant kann es deshalb sein, die Immobilie kurz vor der Veräußerung auf volljährige Kinder zu übertragen. Wie jüngst der BFH urteilte, ist darin auch nicht zwingend ein Missbrauch steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten zu sehen. |
1. Immobilienveräußerung ‒ steuerpflichtig/nicht steuerbar?
Wird eine zum Privatvermögen gehörende Immobilie veräußert, kann der Vorgang sowohl nicht steuerbar als auch steuerpflichtig sein. Entscheidend ist, wie die Immobilie zuvor genutzt wurde und wie lange sich diese im Besitz des Veräußerers befunden hat. Nicht steuerbar ist die Veräußerung, wenn
- 1. zwischen Anschaffung und Veräußerung mehr als zehn Jahre liegen (§ 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 1 EStG). Maßgebend für die Frist sind die Daten der obligatorischen Rechtsgeschäfte (BFH 8.4.14, IX R 18/13).
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