19.05.2023 · Fachbeitrag · Privates Veräußerungsgeschäft
Wenn das Kind den Eltern keine Miete zahlt
| Überlassen Steuerpflichtige ihren Kindern unentgeltlich eine Wohnung und sind nicht alle Kinder nach § 32 EStG berücksichtigungsfähig, liegt keine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken i. S. d. § 23 EStG vor. Damit ist der Tatbestand eines privaten Veräußerungsgeschäfts erfüllt (BFH 24.5.22, IX R 28/21). |
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