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  • · Nachricht · Rechtsprechung

    Der EuGH erledigt zwei BFH-Vorlagen zur Umsatzsteuer

    | Der EuGH hat zur Medikamentenabgabe für eine ambulante Krankenhaustherapie und zur Übernahme eines Mandantenstamms entschieden. |

     

    Im Einzelnen:

     

    • Medikamente für ambulante Chemotherapie im Krankenhaus: Für die Lieferung von Zytostatika, die von innerhalb eines Krankenhauses selbstständig tätigen Ärzten im Rahmen einer ambulanten Krebsbehandlung verschrieben worden sind, kommt die Steuerbefreiung in Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. c der Sechsten Richtlinie nicht in Betracht, es sei denn, diese Lieferung wäre in tatsächlicher und in wirtschaftlicher Hinsicht von der Hauptleistung der ärztlichen Heilbehandlung untrennbar, was das Gericht prüfen muss (EuGH 13.3.14, C-366/12).

     

    • Übernahme eines Mandantenstamms: Der Gesellschafter einer Steuerberatungs-GbR, der von der GbR einen Teil des Mandantenstamms nur zu dem Zweck erwirbt, diesen unmittelbar anschließend einer unter seiner maßgeblichen Beteiligung neu gegründeten Steuerberatungs-GbR unentgeltlich zur unternehmerischen Nutzung zu überlassen, ist nicht zum Vorsteuerabzug aus dem Erwerb des Mandantenstamms berechtigt (EuGH 13.3.14, C- 204/13).
    Quelle: ID 42582299