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  • · Nachricht · Sozialversicherung

    Klinikärzte ohne Unternehmerrisiko sind abhängig beschäftigt

    | Stationsärzte einer Klinik sind keine freiberuflichen Honorarkräfte, sondern abhängig beschäftigt, wenn sie in die Arbeitsorganisation der Station eingegliedert sind und kein Unternehmerrisiko tragen (SG Dortmund, 20.2.15, S 34 R 2153/13). |

     

    Die vier Ärzte waren auf der Grundlage von Honorarverträgen in der neurologischen und der psychiatrischen Abteilung des Klinikums Arnsberg tätig. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund beanstandete dies bei einer Betriebsprüfung und forderte für die Beschäftigung der Ärzte Sozialversicherungsbeiträge und Säumniszuschläge nach.

     

    Die Nachforderung der DRV Bund war nach Ansicht des SG Dortmund rechtmäßig, weil das Klinikum für die abhängig beschäftigten Ärzte keine Sozialversicherungsbeiträge entrichtet hatte. Maßgeblich war die Eingliederung der Stationsärzte in die Arbeitsorganisation und die Arbeitsabläufe der Stationen. Sie hatten innerhalb der vereinbarten Arbeitszeiten wie ihre angestellten Kollegen Patienten behandelt, Dokumentationen und Berichte gelesen und geschrieben sowie an Visiten und Besprechungen teilgenommen. Für die Patienten war nicht erkennbar, dass sie von nicht zum Stammpersonal gehörenden Honorarärzten behandelt wurden. Die Ärzte hatten kein eigenes Kapital eingesetzt und wegen des garantierten Stundenlohns nebst Kost und Logis keinerlei Unternehmerrisiko getragen.

    Quelle: ID 43254800