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Künstlersozialabgabe im Jahr 2024 bleibt bei 5 %
| Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung bleibt im Jahr 2024 unverändert bei 5,0 %. Trotz des wirtschaftlichen Einbruchs durch die Corona-Pandemie haben sich die Honorarsumme und die Einnahmen aus der Künstlersozialabgabe im Jahr 2022 deutlich erholt. Der Einsatz zusätzlicher Bundesmittel trägt zur Stabilisierung der Künstlersozialkasse bei, wodurch der Abgabesatz beibehalten werden kann. |
Die Künstlersozialversicherung erfasst mehr als 190.000 selbstständige Künstler und Publizisten, die als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen sind. Die selbstständigen Künstler und Publizisten tragen die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge, während die andere Hälfte durch einen Bundeszuschuss (20 %) und die Künstlersozialabgabe der Unternehmen (30 %) finanziert wird. Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage erhoben. Die Bemessungsgrundlage für die Beiträge sind alle im Kalenderjahr an selbstständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte.