Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Sozialversicherungspflicht

    Abhängige Beschäftigung von Notärzten im Rettungsdienst

    | Notärzte, die an der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst teilnehmen, die in einen Dienstplan eingeteilt sind und mit Rettungssanitätern/-assistenten arbeitsteilig zusammenwirken, sind abhängig beschäftigt (LSG Baden-Württemberg 20.7.20, L 4 BA 3646/18). |

     

    Dem steht nicht entgegen, dass der dem Träger übertragene Rettungsdienst ebenso wie die notärztliche Versorgung eine öffentlich-rechtliche Aufgabe darstellt und auf der Grundlage des RDG, des Rettungsdienstplans sowie weiteren Vereinbarungen durchgeführt wird und dem Träger dabei keine ausdrückliche Verpflichtung auferlegt wurde, selbst dafür Sorge zu tragen, dass die benötigten Notärzte bereitstehen.

    Quelle: ID 46872020