· Nachricht · Sozialversicherungspflicht
Neue Regelungen für das Statusfeststellungsverfahren ab dem 1.4.22
| Mit dem 1.4.22 wird die Reform des Statusfeststellungsverfahrens wirksam. Wichtigste Neuerung: Im Verfahren nach § 7a SGB IV n. F. soll künftig nur noch isoliert der „Erwerbsstatus“, also das Bestehen von Beschäftigung oder selbstständiger Tätigkeit festgestellt werden, wovon eine Beschleunigung der Verfahren erwartet wird. |
Auch konnte das Statusfeststellungsverfahren bisher erst nach Aufnahme einer Tätigkeit durchgeführt werden, weil das tatsächlich gelebte Vertragsverhältnis zugrunde zu legen war. Auf Antrag kann die DRV nun jedoch bereits vor Aufnahme der Tätigkeit über den Erwerbsstatus entscheiden.
Weiterführender Hinweis
- Reform des Statusfeststellungsverfahrens (www.cmshs-bloggt.de)
Quelle: ID 47772406