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  • 14.01.2013 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    40-Prozent-Grenze benachteiligt privatwirtschaftliche Pflege- und Betreuungseinrichtungen

    | Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der 6. Richtlinie 77/388/EWG verbietet es mit Blick auf den Neutralitätsgrundsatz, dass die Mehrwertsteuerbefreiung der von gewerblichen Leistungserbringern erbrachten ambulanten Pflege davon abhängig gemacht wird, dass die Kosten dieser Pflege im vorangegangenen Kalenderjahr in mindestens zwei Drittel (Streitjahr 1993, heute 40 %) der Fälle von den gesetzlichen Trägern der Sozialversicherung oder Sozialhilfe ganz oder zum überwiegenden Teil getragen worden sein müssen, wenn dies private Einrichtungen benachteiligt (EuGH 15.11.12, C-174/11; Rev. BFH XI R 47/07). |