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  • · Nachricht · Umsatzsteuer

    BMF-Schreiben zur Abgabe von Medikamenten

    | Gibt eine Krankenhausapotheke nicht patientenindividuell hergestellte (Fertig-)Medikamente ab, die integrale Bestandteil einer Therapie sind, ist dieser Umsatz als ein mit der ärztlichen Heilbehandlung eng verbundener Umsatz gemäß § 4 Nr. 14 Buchstabe b UStG von der Umsatzsteuer zu befreien. Abschnitt 4.14.1 Abs. 4 und Abschnitt 4.14.6 UStAE werden entsprechend geändert (BMF 13.12.22, III C 3 - S 7170/20/10001 :001). |

     

    Die Finanzverwaltung passt damit ihre Meinung an die Rechtsprechung von EuGH (1.12.05, C-394/04 und C-395/04, Ygeia) und BFH 24.9.14, V R 19/11, BStBl II 16, 781 und BFH 18.10.17, V R 46/16, BStBl II 18, 672) an. Das BMF-Schreiben ist auf alle offenen Fälle anzuwenden.

     

    Weiterführender Hinweis

    Quelle: ID 48972343