Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    EuGH äußert sich zur Steuerbefreiung für die Lieferung von Blutplasma

    | Die Lieferung von Blutplasma für pharmazeutische Zwecke ist nicht steuerbefreit, da kein unmittelbarer therapeutischer Zweck vorliegt (EuGH 5.10.16, C 412/15). |

     

    Nach Art. 132 Abs. 1 d MwStSystRL ist die Lieferung von menschlichen Organen, menschlichem Blut und Frauenmilch von der Umsatzsteuer befreit. Der Begriff „menschliches Blut“ ist jedoch nicht genauer definiert, was zu einer Anfrage der steuerlichen Behandlung von Blutplasma führte.

     

    Durch die Steuerbefreiung soll der Zugang zu Produkten, die zu Gesundheitsleistungen beitragen oder einen therapeutischen Zweck haben, nicht durch höhere Kosten belastet werden. Sogenanntes. „Industrieplasma“, also Blutplasma, das z. B. der Herstellung von Arzneimitteln dient, erfüllt keinen unmittelbaren therapeutischen Zweck. Eine Steuerbefreiung ist nicht möglich.

     

    PRAXISHINWEIS | Ist zwar bewiesen, dass die mit dem Blutplasma hergestellten Arzneimittel einem therapeutischen Zweck dienen, ist trotzdem keine Steuerbefreiung möglich. Nach den Grundrechten der EU darf der menschliche Körper und Teile davon nicht zur Erzielung von Gewinnen genutzt werden.

     
    Quelle: ID 44337339