· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Heilmittel ohne ärztliche Verordnung?
von StB Jürgen Derlath, Münster
| Das FG Düsseldorf (16.4.21, 1 K 2249/17 U, rkr.) hat zur Umsatzsteuerpflicht physiotherapeutischer und allgemein der Gesundheitsförderung dienender Leistungen ohne ärztliche Verordnung entschieden. |
Sachverhalt
In den Umsatzsteuererklärungen der Physiotherapeutenpraxis waren Leistungen an Selbstzahlerpatienten als umsatzsteuerfrei ausgewiesen worden. In gleicher Weise wurde mit gesondert in Rechnung gestellten Nebenleistungen verfahren (Kinesio-Taping, Wärme- und Kältetherapie, Extensionsbehandlung, bestimmte zertifizierte Kurse, Rehasport und zusätzliche Gerätetrainingsmöglichkeiten). Das FA vertrat die Ansicht, die Klägerin habe für die Selbstzahler-Umsätze den therapeutischen Zweck der Leistungen nicht nachgewiesen. Bei den übrigen Leistungen handele es sich um optionale Leistungen und nicht um unselbstständige Nebenleistungen.
Entscheidungsgründe
Das FG Düsseldorf entschied, dass die im Bereich des Rehasports erbrachten Leistungen steuerfreie Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin waren. Dies war durch die ärztlichen Verordnungen nachgewiesen. Auch die Erlöse von Selbstzahlern waren zum Teil steuerfrei. Der Therapiezweck war dabei aber nur in den Fällen nachgewiesen, in denen
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