· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Individuelle Gesundheitsleistungen - betriebswirtschaftlich, steuerlich und in der Außenprüfung
von StB Catrin Stockhausen, Korbach
| Berater empfehlen Ärzten individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) als lukratives Zusatzgeschäft. Die Ärzte aber sind oft unsicher, wie sie sie verkaufen sollen. Die Patienten wiederum sind skeptisch, denn viele Leistungen werden als unnütz eingestuft ( www.igel-monitor.de ). Und auch in der Betriebsprüfung machen sie Scherereien: Zum einen ist die Frage umsatzsteuerfrei (oder nicht) nicht einfach zu beantworten. Zum anderen können sie zu Barzahlungen führen, für die sich Betriebsprüfer ohnehin interessieren. |
1. Was sind IGeL-Leistungen?
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nach § 12 SGB V (Wirtschaftlichkeitsgebot) nur Leistungen, die
- ausreichend,
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