· Nachricht · Umsatzsteuer
Medizinisch indizierte Leistungen einer Schönheitsklinik
von StB Janine Peine, Wolfenbüttel, www.schmidt-kosanke.de
Sachverhalt
Die Klägerin ist Ärztin und betreibt eine Fachklinik für plastische und kosmetische Chirurgie. Neben Schönheitsoperationen werden auch medizinisch indizierte Heilbehandlungen erbracht. Eine Steuerbefreiung liegt jedoch weder nach nationalem noch nach Unionsrecht vor.
Anmerkungen
Heilbehandlungen der Humanmedizin sind über Art. 132 MwStSystRL von der Umsatzsteuer befreit. Über § 4 Nr. 14 UStG wird diese Norm in nationales Recht umgesetzt. Dieses erfolgt über drei Unterpunkte:
- Buchst. a: Heilbehandlungen von Ärzten, Zahnärzten, Heilpraktikern, Physiotherapeuten, Hebammen oder Angehöriger ähnlicher Berufe
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